Beglaubigte Übersetzungen

Für offizielle Angelegenheiten benötigen Sie präzise und verlässliche Übersetzungen – oft in beglaubigter Form, die von Behörden, Institutionen und anderen Stellen anerkannt werden. Als ermächtigte Übersetzerin für das Land Rheinland-Pfalz fertige ich beglaubigte Übersetzungen in den Sprachen Deutsch und Französisch an, die in allen Bundesländern anerkannt werden. Dies ist möglich durch die bundesweite Gültigkeit gemäß § 142 Abs. 3 ZPO. Durch bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich sind diese Übersetzungen zudem in Frankreich gültig und können dort direkt bei Behörden verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Legalisation oder Apostille erforderlich ist. 

Sicher & vertraulich

Ihre Dokumente werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

Typische Dokumente für beglaubigte Übersetzungen

  • Geburts-, Ehe-, Scheidungs- und Sterbeurkunden
  • Zeugnisse, Transcripts of Records und Zertifikate
  • Bankauszüge, Gehaltsabrechnungen und Mietverträge
  • Notarielle Urkunden, Kaufverträge und Arbeitsverträge

Ihr Dokument ist nicht aufgeführt? Kein Problem!
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Angebot.

Bitte nennen Sie mir hierfür den Zweck der Übersetzung sowie den gewünschten Liefertermin. Sie können mir gerne Ihr zu übersetzendes Dokument als PDF-Scan per E-Mail an bonjour@winterkorn-traduction.eu senden.